0511 - 340 21-0
TEST

Schutz- und Ruheraum für Frauen mit Traumafolgestörungen

Idee und Zielsetzung
Der Rückzugsort bietet Frauen die Möglichkeit, sich unbürokratisch und niedrigschwellig außerhalb von Psychiatrie und Klinik kurzfristig Distanz und Ruhe in einem geschützten Rahmen zu erlauben. Auf Initiative engagierter Therapeut/innen und dem Traumanetzwerk in Hannover ist die Idee für einen Rückzugsort für Frauen mit Traumafolgestörungen entstanden. Mit diesem Modellprojekt möchten wir ein erstes Angebot schaffen.

Angebot
Das Angebot ist für zwei bis maximal drei Aufenthaltstage gedacht und für diese Zeit kostenfrei. Es handelt sich um ein abschließbares Zimmer mit eigenem Bad und Kühlschrank. Es ist ruhig im Souterrain einer Frauenunterkunft gelegen. Die Küche befindet sich auf dem Flur. Selbstversorgung ist notwendig. Das Haus ist von außen nicht frei zugänglich (Einlass über Klingel). Es ist rund um die Uhr mit weiblichen Fachkräften besetzt. Nach außen ist der Aufenthalt anonym, intern sind folgende Eck- und Stammdaten erforderlich: Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, Name und Kontaktdaten der zuweisenden Beratungsstelle, Therapeut/in oder Ärzt/in. Die Belegung kann kurzfristig erfolgen, sofern das Zimmer frei ist.

Zielgruppe
Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Frauen mit Traumafolgestörungen, die vorübergehend einen Schutz- und Ruheraum benötigen. Frauen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen, Dissoziativen Identitätsstörungen, Bindungstraumata oder nach sexualisierten Gewalterfahrungen suchen insbesondere an Wochenenden und bestimmten »Triggertagen« oder in vergleichbaren Krisensituationen eine kurzfristige Rückzugsmöglichkeit. Diese fehlte bisher in Hannover und soll durch dieses Angebot geschaffen werden.

Kontakt
Dieses Angebot ist nicht für Selbstmelderinnen ohne fachberatende oder therapeutische / ärztliche Betreuung konzipiert. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die zuweisende Betreuungsperson (Therapeut/in; Ärzt/in, Beratungsstelle).

Ausschlusskriterien
Der Schutz- und Ruheraum kann keine stationäre psychiatrische Versorgung in Krisensituationen ersetzen! Daher sind Patientinnen mit folgenden Störungen ausgeschlossen: akute Suizidalität, massive Selbstverletzungen, produktive psychotische Symptomatik. Eine Aufenthaltsabstinenz für stoffgebundene Drogen ist erforderlich.

 

Download